Schwellenwerte 2026: wann IT-Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden

Ob eine IT-Ausschreibung europaweit oder national läuft, entscheidet ein einziger Wert: der Schwellenwert. Er bestimmt, nach welchen Regeln das Verfahren abläuft, welche Fristen gelten und welchen Rechtsschutz Bieter haben. Zum 1. Januar 2026 wurden die EU-Schwellenwerte neu festgesetzt.

Aktualisiert am 10. Juni 2026

Kurz gesagt

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen bei 216.000 € (netto) für die meisten öffentlichen Auftraggeber und bei 140.000 € für oberste Bundesbehörden. Ab diesen Werten muss EU-weit über TED ausgeschrieben werden (Oberschwellenbereich, GWB/VgV); darunter gilt das nationale Recht (UVgO) mit weniger formalen, kürzeren Verfahren. Die Werte gelten bis Ende 2027.

Die aktuellen EU-Schwellenwerte (ab 1. Januar 2026)

Die folgenden Werte gelten seit dem 1. Januar 2026 und bleiben bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft. Es handelt sich jeweils um Nettowerte ohne Umsatzsteuer. Für IT-Vergaben ist fast immer die Kategorie „Liefer- und Dienstleistungen" einschlägig.

  • Liefer- und Dienstleistungen (die meisten öffentlichen Auftraggeber, z.B. Länder, Kommunen): 216.000 €.
  • Liefer- und Dienstleistungen (obere und oberste Bundesbehörden): 140.000 €.
  • Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern (z.B. Verkehr, Wasser, Energie): 432.000 €.
  • Soziale und andere besondere Dienstleistungen: 750.000 € (unverändert).
  • Bauleistungen: 5.404.000 € (für IT-Projekte selten relevant).

Ober- oder Unterschwelle: zwei verschiedene Welten

Erreicht oder überschreitet der geschätzte Netto-Auftragswert den einschlägigen Schwellenwert, gilt das EU-Vergaberecht (Oberschwellenbereich): Das Verfahren richtet sich nach dem 4. Teil des GWB und der VgV, die Ausschreibung wird europaweit über TED bekannt gemacht, und es gelten strenge Form- und Fristvorschriften.

Liegt der Wert darunter (Unterschwellenbereich), greift nationales Recht — für Liefer- und Dienstleistungen die UVgO. Die Verfahren sind weniger formal, die Fristen kürzer, und vor allem ist der Rechtsschutz eingeschränkt: Das förmliche Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer steht erst oberhalb der Schwellenwerte offen.

Warum die Werte sinken — und was das für Bieter heißt

Die EU passt die Schwellenwerte alle zwei Jahre rein rechnerisch an das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) an. Grundlage ist ein in Sonderziehungsrechten ausgedrückter Referenzwert; die Anpassung gleicht Wechselkursschwankungen aus. Es ist also keine politische, sondern eine mathematische Entscheidung.

Zum 1. Januar 2026 sind die Werte leicht gesunken (Liefer-/Dienstleistungen von 221.000 € auf 216.000 €). Das hat eine praktische Folge: Etwas mehr Aufträge fallen künftig in den Oberschwellenbereich — also unter die strengeren EU-Verfahren mit europaweiter Bekanntmachung. Für Bieter bedeutet das tendenziell mehr Verfahren auf TED, aber auch mehr Formstrenge.

Es zählt der geschätzte Auftragswert, nicht das Angebot

Maßgeblich für die Einordnung ist nicht der Preis eines einzelnen Angebots, sondern die Auftragswertschätzung des Auftraggebers nach § 3 VgV. Diese muss vor Verfahrensbeginn sorgfältig erfolgen und alle Optionen, Verlängerungen und Lose berücksichtigen.

Wichtig: Ein Auftrag darf nicht künstlich aufgeteilt werden, um unter einem Schwellenwert zu bleiben und damit dem EU-Vergaberecht zu entgehen. Bei zusammenhängenden Leistungen sind die Werte grundsätzlich zu addieren.

Woran man die Verfahrensart in der Bekanntmachung erkennt

In der Praxis lässt sich die Einordnung schnell ablesen: EU-weite Verfahren erscheinen auf TED (Tenders Electronic Daily) und nennen die Rechtsgrundlagen aus GWB/VgV. Nationale Verfahren laufen über die deutschen Vergabeplattformen und den Bekanntmachungsservice und verweisen auf die UVgO.

Für die Vorprüfung heißt das: Oberschwellige Verfahren sind formal anspruchsvoller, bieten aber vollen Rechtsschutz. Unterschwellige sind schlanker, dafür mit eingeschränkten Rechtsmitteln. Vergabit kennzeichnet die Quelle (TED bzw. nationaler Bekanntmachungsservice) je Verfahren, sodass die Einordnung sofort sichtbar ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der EU-Schwellenwert für IT-Dienstleistungen 2026?

Für die meisten öffentlichen Auftraggeber liegt er bei 216.000 € netto, für obere und oberste Bundesbehörden bei 140.000 € netto. Diese Werte gelten seit dem 1. Januar 2026 bis Ende 2027.

Was passiert unterhalb des Schwellenwerts?

Dann gilt nationales Recht (für Liefer-/Dienstleistungen die UVgO). Die Verfahren sind weniger formal, die Fristen kürzer, und das förmliche Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist nicht eröffnet.

Sind die Schwellenwerte netto oder brutto?

Es handelt sich immer um Nettowerte ohne Umsatzsteuer.

Warum ändern sich die Schwellenwerte alle zwei Jahre?

Die EU passt sie rechnerisch an das WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA) an, um Wechselkursschwankungen gegenüber den Sonderziehungsrechten auszugleichen. Es ist ein mathematisches, kein politisches Verfahren.

Darf ein Auftrag aufgeteilt werden, um unter den Schwellenwert zu kommen?

Nein. Eine künstliche Aufteilung zusammenhängender Leistungen zur Umgehung des EU-Vergaberechts ist unzulässig; die Werte sind dann zu addieren.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 – Schwellenwerte Liefer-/Dienstleistungs-/Bauaufträge 2026–2027
  • § 106 GWB – dynamische Verweisung auf die EU-Schwellenwerte
  • § 3 VgV – Schätzung des Auftragswerts
  • UVgO – Unterschwellenvergabeordnung

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