EVB-IT kurz erklärt: die Vertragstypen für öffentliche IT-Aufträge

Wer öffentliche IT-Aufträge bearbeitet, stößt unweigerlich auf die EVB-IT. Sie bestimmen die Vertragsbedingungen — und damit Haftung, Pflichten und Risiken. Ein Überblick über die wichtigsten Typen.

Aktualisiert am 01. Juni 2026

Kurz gesagt

Die EVB-IT sind standardisierte Vertragsmuster der öffentlichen Hand für die IT-Beschaffung. Je nach Leistung gilt ein anderer Typ (Kauf, Überlassung A/B, Pflege S, Dienstleistung, Systemlieferung/-vertrag, Cloud), der Haftung, Gewährleistung und Pflichten bestimmt. Bieter verhandeln die EVB-IT in der Regel nicht, sondern akzeptieren sie als Teil der Vergabeunterlagen.

Was die EVB-IT sind

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) sind standardisierte Vertragsmuster der öffentlichen Hand. Sie werden zwischen Bund und Verbänden abgestimmt und in nahezu allen öffentlichen IT-Vergaben eingesetzt. Für Bieter heißt das: Der Vertrag ist meist vorgegeben — man verhandelt ihn nicht, man akzeptiert ihn.

Die wichtigsten Vertragstypen

Je nach Leistungsgegenstand kommt ein anderer EVB-IT-Typ zum Einsatz:

  • EVB-IT Kauf / Überlassung Typ A: dauerhafter Erwerb von Hardware bzw. Standardsoftware.
  • EVB-IT Überlassung Typ B: zeitlich befristete Überlassung von Software (miet-/abo-ähnlich).
  • EVB-IT Pflege S: Pflege und Wartung von Standardsoftware (Updates, Support).
  • EVB-IT Instandhaltung: Wartung von Hardware.
  • EVB-IT Dienstleistung: einzelne IT-Dienstleistungen ohne festen Werkerfolg.
  • EVB-IT Systemlieferung / Systemvertrag: komplexe Vorhaben aus Hard- und Software inklusive Integration.
  • EVB-IT Cloud / Service: Bezug von Cloud- bzw. laufenden IT-Services.

Warum das für Bieter zählt

Der gewählte Typ bestimmt zentrale Punkte: Wer schuldet welchen Erfolg? Wie sind Gewährleistung, Haftung und Vertragsstrafen geregelt? Welche Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten gibt es? Ein als „Systemvertrag" ausgeschriebenes Projekt verlangt zum Beispiel einen Werkerfolg mit Abnahme — ein deutlich höheres Risiko als eine reine Dienstleistung.

Die EVB-IT-Anlagen (Leistungsbeschreibung, Preisblatt, AGB) gehören deshalb zu den ersten Dokumenten, die man bei der Vorprüfung sichten sollte — nicht zu den letzten.

Häufige Fragen

Kann man die EVB-IT verhandeln?
In der Regel nein. Sie sind Teil der Vergabeunterlagen und werden vom Auftraggeber vorgegeben; Änderungswünsche sind meist nicht zugelassen.
Was ist der Unterschied zwischen Systemlieferung und Systemvertrag?
Beide betreffen komplexe Systeme aus Hard- und Software. Der Systemvertrag ist umfassender und stärker auf langfristige Verantwortung und Integration ausgelegt.
Welcher EVB-IT-Typ gilt für SaaS?
Für laufende Cloud-/SaaS-Leistungen sind EVB-IT Cloud bzw. EVB-IT Service vorgesehen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • EVB-IT – Vertragsmuster für die IT-Beschaffung der öffentlichen Hand
  • CIO Bund – Übersicht EVB-IT-Vertragstypen

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