EVB-IT kurz erklärt: die Vertragstypen für öffentliche IT-Aufträge

Wer öffentliche IT-Aufträge bearbeitet, stößt unweigerlich auf die EVB-IT. Sie bestimmen die Vertragsbedingungen — und damit Haftung, Pflichten und Risiken. Ein Überblick über die wichtigsten Typen.

Kurz gesagt

Die EVB-IT sind standardisierte Vertragsmuster der öffentlichen Hand für die IT-Beschaffung. Je nach Leistung gilt ein anderer Typ (Kauf, Überlassung A/B, Pflege S, Dienstleistung, Systemlieferung/-vertrag, Cloud), der Haftung, Gewährleistung und Pflichten bestimmt. Bieter verhandeln die EVB-IT in der Regel nicht, sondern akzeptieren sie als Teil der Vergabeunterlagen.

Was die EVB-IT sind

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) sind standardisierte Vertragsmuster der öffentlichen Hand. Sie werden zwischen Bund und Verbänden abgestimmt und in nahezu allen öffentlichen IT-Vergaben eingesetzt. Für Bieter heißt das: Der Vertrag ist meist vorgegeben — man verhandelt ihn nicht, man akzeptiert ihn.

Die wichtigsten Vertragstypen

Je nach Leistungsgegenstand kommt ein anderer EVB-IT-Typ zum Einsatz:

  • EVB-IT Kauf / Überlassung Typ A: dauerhafter Erwerb von Hardware bzw. Standardsoftware.
  • EVB-IT Überlassung Typ B: zeitlich befristete Überlassung von Software (miet-/abo-ähnlich).
  • EVB-IT Pflege S: Pflege und Wartung von Standardsoftware (Updates, Support).
  • EVB-IT Instandhaltung: Wartung von Hardware.
  • EVB-IT Dienstleistung: einzelne IT-Dienstleistungen ohne festen Werkerfolg.
  • EVB-IT Systemlieferung / Systemvertrag: komplexe Vorhaben aus Hard- und Software inklusive Integration.
  • EVB-IT Cloud / Service: Bezug von Cloud- bzw. laufenden IT-Services.

Warum das für Bieter zählt

Der gewählte Typ bestimmt zentrale Punkte: Wer schuldet welchen Erfolg? Wie sind Gewährleistung, Haftung und Vertragsstrafen geregelt? Welche Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten gibt es? Ein als „Systemvertrag" ausgeschriebenes Projekt verlangt zum Beispiel einen Werkerfolg mit Abnahme — ein deutlich höheres Risiko als eine reine Dienstleistung.

Die EVB-IT-Anlagen (Leistungsbeschreibung, Preisblatt, AGB) gehören deshalb zu den ersten Dokumenten, die man bei der Vorprüfung sichten sollte — nicht zu den letzten.

Häufige Fragen

Kann man die EVB-IT verhandeln?

In der Regel nein. Sie sind Teil der Vergabeunterlagen und werden vom Auftraggeber vorgegeben; Änderungswünsche sind meist nicht zugelassen.

Was ist der Unterschied zwischen Systemlieferung und Systemvertrag?

Beide betreffen komplexe Systeme aus Hard- und Software. Der Systemvertrag ist umfassender und stärker auf langfristige Verantwortung und Integration ausgelegt.

Welcher EVB-IT-Typ gilt für SaaS?

Für laufende Cloud-/SaaS-Leistungen sind EVB-IT Cloud bzw. EVB-IT Service vorgesehen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Dieser Artikel ist eine allgemeine, redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweilige Bekanntmachung und die einschlägigen Rechtsvorschriften.

Weiterlesen

Mit Vergabit

Aktuelle Ausschreibungen, die hier passen

Vergabit findet öffentliche IT-Ausschreibungen, wertet ihre Eignungskriterien aus und gleicht sie gegen Ihr Firmenprofil ab — Sie sehen sofort, welche Verfahren realistisch passen.